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   BGH, 11.05.1993 - 1 StR 169/93   

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https://dejure.org/1993,7134
BGH, 11.05.1993 - 1 StR 169/93 (https://dejure.org/1993,7134)
BGH, Entscheidung vom 11.05.1993 - 1 StR 169/93 (https://dejure.org/1993,7134)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 1993 - 1 StR 169/93 (https://dejure.org/1993,7134)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Verknüpfung zwischen Taterfolg und Nötigungsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 2
    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Erkennbarkeit des Widerstands des Opfers bei Vergewaltigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.03.1984 - 1 StR 72/84

    Zeitlicher Zusammenhang zwischen körperlichen Misshandlungen und sexuellen

    Auszug aus BGH, 11.05.1993 - 1 StR 169/93
    So kann in der bereits zugefügten Gewalt die konkludente Drohung liegen, der körperliche Zwang werde fortgesetzt oder erneut angewendet, falls der Täter auf Widerstand stoße (BGH JZ 1984, 587, BGH NStZ 1986, 409; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 1).
  • BGH, 26.02.1986 - 2 StR 76/86

    Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes und sexuellem

    Auszug aus BGH, 11.05.1993 - 1 StR 169/93
    So kann in der bereits zugefügten Gewalt die konkludente Drohung liegen, der körperliche Zwang werde fortgesetzt oder erneut angewendet, falls der Täter auf Widerstand stoße (BGH JZ 1984, 587, BGH NStZ 1986, 409; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 1).
  • BGH, 02.06.1981 - 1 StR 235/81

    Annahme einer Vergewaltigung bei nur geringer Gegenwehr des Opfers - Unterbleiben

    Auszug aus BGH, 11.05.1993 - 1 StR 169/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die nach § 177 StGB erforderliche finale Verknüpfung zwischen Taterfolg und Nötigungsmittel bereits bei vorausgehender Gewaltanwendung vorliegen, sofern sie nach dem Willen des Täters der Herbeiführung des Geschlechtsverkehrs dienen sollte und dazu tatsächlich bei dessen Ausübung auch diente, weil das Opfer angesichts der früheren Gewaltanwendung und des gegebenen Kräfteverhältnisses aus Furcht vor weiterer Gewaltanwendung von einer Gegenwehr absieht (BGH bei Holtz MDR 1976, 812; BGH NStZ 1981, 344; BGHR § 177 Abs. 1 Gewalt 1).
  • BGH, 05.02.1987 - 1 StR 726/86

    Annahme eines fortgesetzten Zusammenhangs zwischen Nötigung und Taterfolg einer

    Auszug aus BGH, 11.05.1993 - 1 StR 169/93
    So kann in der bereits zugefügten Gewalt die konkludente Drohung liegen, der körperliche Zwang werde fortgesetzt oder erneut angewendet, falls der Täter auf Widerstand stoße (BGH JZ 1984, 587, BGH NStZ 1986, 409; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 1).
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